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PRIVATE EINFUHR VON HUNDEN UND KATZEN AUS EU- UND EFTA-LÄNDERN NACH SCHWEDEN
Seit einigen Jahren dürfen Sie Ihren Hund mit nach Schweden nehmen. Bitte beachten Sie aber die recht umfangreichen Bestimmungen und planen Sie Ihre Reise mindestens sechs Monate im voraus.
Seit dem 1. Juni 2000 müssen Hundebesitzer beim Grenzübergang nach Schweden den Nachweis der Einreiseberechtigung sowie das Gesundheitszeugnis ihres Hundes nicht mehr persönlich beim Zoll (Tullverket) abgeben. Es reicht, die ausgefüllten Formulare einem Zöllner zu übergeben oder sie in die dazu speziell aufgestellten Briefkästen zu stecken.
Vergewissern Sie sich, dass Ihr Hund mit einem anerkannten Impfstoff gegen Tollwut, Staupe und Leptospirose geimpft ist.
Frühestens vier Monaten nach dieser Tollwutimpfung muß Ihr Tierarzt eine Blutprobe entnehmen. Der Tierarzt schickt die Blutprobe an ein anerkanntes Labor zur Überprüfung auf Antikörper gegen Tollwut. Sie erhalten ein paar Wochen später die Laborbescheinigung von Ihrem Tierarzt. Diese Überprüfung ist bei regelmässiger und vorschriftsmässiger Nachimpfung nur einmal im Leben des Tieres notwendig.
Das Tier muss mit einer Identitätsmarkierung (Tätowierung oder Mikrochip mit Iso-Standart) versehen sein. Sie wird auch auf dem Antrag und auf den Bescheinigungen eingetragen.
Für die Einreise nach Schweden ist weiter eine Einfuhrgenehmigung vorgeschrieben. Fordern Sie zuerst die Formulare in deutscher Sprache zur Beantragung der Genehmigung beim Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft, Statens Jordbruksverk, an.
Die Unterlagen können Sie auch bei der schwedische Botschaft anfordern. Senden Sie dazu bitte einen mit 3,- DM frankierten Rückumschlag DIN A5 oder DIN A4 unter Angabe der Tierart, dann senden Die Ihnen die Informationen zu. Auf einem Formular kann die Einfuhr von bis zu 10 Hunden beantragt werden.
Senden Sie das ausgefüllte Formular an das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft zurück und überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr von 400 SEK (ca. 45 €). Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mit Euro-Schecks bezahlen können. Zahlen über Eurogiro oder SWIFT an PGSI SESS, Postgiro Kontonummer: 95 57 99-2.
Sie erhalten rechtzeitig vor Ihrer Abreise die Genehmigung aus Schweden zugestellt. Der Gültigkeits- zeitraum der Einfuhrgenehmigung ist auf dem Dokument vermerkt. Mit gleicher Post erhalten Sie die Formulare (a) "Zusammenstellung über durchgeführte Impfungen" und (b) "Gesundheitszeugnis".
Frühestens 10 Tage vor Ihrer Einreise nach Schweden müssen Sie mit Impfpass, Laborbescheinigung und den vom Landwirtschaftsamt zugestellten Formularen zu Ihrem Tierarzt gehen. Dieser führt eine Wurmkur durch und füllt die beiden Formulare (a) und (b) aus.
Bei der "Zusammenstellung über durchgeführte Impfungen" (a) müssen Sie darauf achten, dass die Gültigkeit aller Impfungen - also nicht nur der Tollwutimpfung - ausreichend ist. Dieses Formular ist bis zur nächsten fälligen Nachimpfung gültig. Das Gesundheitszeugnis (b) mit der Bestätigung über die durchgeführte Wurmkur darf bei der Einreise nach Schweden nicht älter als 10 Tage sein. Bei einer erneuten Einreise ist also auf jeden Fall ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorzulegen!
Sollten Sie Fragen zu den Bestimmungen haben oder benötigen Sie andere detailliertere Informationen, wenden Sie sich bitte direkt an das Schwedische Landwirtschaftsamt in Jönköping.
Telefonzeiten für Hunde- und Katzenanfragen:
Montag – Freitag 9.30-11.30, 13.00-15.00 Tel, Durchwahl: 0046/36/15 55 33 Statens Jordbruksverk, SJV Smittskyddsenheten S-551 82 Jönköping, Tel: 0046/36/15 50 00 (Zentrale)Fax:0046/36/15 08 18
Bitte beachten Sie auch, dass in Schweden teilweise andere Regeln für den Umgang mit Hunden herrschen. Hunde werden normalerweise an der Leine geführt, Hundekot wird vom Hundehalter aufgenommen und entsorgt. Für die Richtigkeit der Angaben übernehme ich keine Verantwortung!
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